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Wissen für Niedersachsen

Pflichten und Förderung für kleine Unternehmen

Was gilt schon, was kommt, und wo gibt es Geld oder kostenlose Hilfe? Ein Überblick ohne Fachchinesisch. Welche Punkte Ihren Betrieb betreffen, zeigt der IT-Check.

Stand: Oktober 2026. Fristen und Förderprogramme ändern sich – wir prüfen sie vor jedem Projekt neu. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.

Pflichten im Überblick

  • Empfang seit 01.01.2025 · Versand ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028

    E-Rechnung

    Für: Alle Unternehmen mit Geschäftskunden (B2B) in Deutschland

    Rechnungen zwischen Unternehmen werden zur strukturierten E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD). Ein normales PDF ist dann keine E-Rechnung mehr. Wer im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss ab 2027 so verschicken, alle anderen ab 2028.

    • Postfach und Programm für den Empfang einrichten
    • GoBD-konforme Archivierung klären
    • Rechnungsprogramm auf Versand vorbereiten
    FAQ des Bundesfinanzministeriums ↗
  • in Kraft seit Dezember 2025

    NIS2 – Cybersicherheit nach BSI-Gesetz

    Für: Betriebe ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz in 18 Sektoren (z. B. Gesundheit, Produktion, Lebensmittel, Logistik, Energie, IT)

    Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Risikomanagement betreiben und erhebliche Vorfälle binnen 24 Stunden melden. Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Kleinere Betriebe sind meist nicht direkt betroffen, werden aber als Zulieferer zunehmend nach Nachweisen gefragt.

    • Betroffenheit prüfen
    • Bei Betroffenheit: Registrierung, Risikoanalyse, Meldewege
    • Als Zulieferer: CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 als Nachweis
    Informationen des BSI zu NIS2 ↗
  • seit 28.06.2025

    Barrierefreiheit (BFSG)

    Für: Onlineshops, Online-Buchungen und Terminbuchungen für Privatkunden

    Angebote im Netz für Verbraucher müssen barrierefrei bedienbar sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter.

    • Prüfen, ob die Ausnahme greift
    • Shop oder Buchung nach WCAG prüfen lassen
    • Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
    Bundesfachstelle Barrierefreiheit ↗
  • Meldepflicht seit 11.09.2026 · alle Pflichten ab 11.12.2027

    Cyber Resilience Act (CRA)

    Für: Hersteller, Importeure und Händler von Software und vernetzten Geräten

    Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle müssen binnen 24 Stunden gemeldet werden. Ab Dezember 2027 gelten Anforderungen an sichere Entwicklung, Sicherheitsupdates über die Nutzungsdauer und die CE-Kennzeichnung.

    • Produkte mit digitalen Elementen erfassen
    • Meldeprozess für Schwachstellen einrichten
    • Update- und Supportzeitraum festlegen
  • laufend

    Datenschutz (DSGVO)

    Für: Jeder Betrieb, der Kunden- oder Mitarbeiterdaten verarbeitet

    Auch kleine Betriebe brauchen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit IT-Dienstleistern und dokumentierte technische Schutzmaßnahmen. Zuständig in Niedersachsen ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz.

    • Verzeichnis anlegen
    • AV-Verträge sammeln
    • Webseite: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung prüfen
    Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ↗
  • Support-Ende 14.10.2025

    Windows 10 und veraltete Systeme

    Für: Alle Betriebe mit älteren Rechnern, Servern oder Routern

    Ohne kostenpflichtige Verlängerung gibt es für Windows 10 keine Sicherheitsupdates mehr. Ungepatchte Systeme entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, den DSGVO und viele Cyber-Versicherungen verlangen.

    • Geräte inventarisieren
    • Umstieg auf Windows 11 oder Ersatz planen
    • Übergangsweise Extended Security Updates nutzen

Förderung und kostenlose Hilfe

  • Richtlinie läuft bis 31.12.2026

    BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen

    Für: Kleine und mittlere Unternehmen

    Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung, etwa zu Digitalisierung oder IT-Sicherheit. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Beratungsvertrag gestellt werden. Ob es ab 2027 eine Nachfolgeregelung gibt, ist noch offen.

    • Antrag vor Vertragsschluss beim BAFA stellen
    • Beratung durch registrierte Berater
    Förderung beim BAFA ↗
  • laufend

    NBank – Förderprogramme des Landes

    Für: Unternehmen in Niedersachsen

    Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist zum 31.12.2025 ausgelaufen; Anträge sind nicht mehr möglich. Ob ein Nachfolgeprogramm startet, zeigt die Förderübersicht der NBank. Wir prüfen das vor jedem Projekt.

    • Förderübersicht vor Auftragsvergabe prüfen
    • Investitionen nicht vor Bewilligung beginnen
    Aktuelle Programme der NBank ↗
  • kostenfrei

    Mittelstand-Digital Zentrum Hannover

    Für: KMU und Handwerk in Niedersachsen

    Workshops, Webinare und Begleitung von Digitalisierungs- und KI-Projekten, gefördert vom Bund. Gut für den Einstieg und um Ideen zu prüfen.

    • Veranstaltungskalender ansehen
    • Projektbegleitung anfragen
    digitalzentrum-hannover.de ↗
  • laufend

    CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

    Für: Kleine Unternehmen bis 50 Beschäftigte

    Ein standardisiertes Interview mit 27 Anforderungen, entwickelt mit dem BSI. Das Ergebnis ist ein Bericht mit Punktzahl und Maßnahmen – auch als Nachweis gegenüber Kunden, Versicherern und Banken nützlich. Unser IT-Check orientiert sich daran.

    • Selbsteinschätzung mit unserem IT-Check
    • Vollständigen Check durch einen IT-Dienstleister durchführen lassen
    CyberRisikoCheck beim BSI ↗
  • kostenfrei

    Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand

    Für: KMU, Handwerk, Selbstständige

    Bundesweites Angebot mit Selbstchecks, Leitfäden, Veranstaltungen und Hilfe bei Vorfällen.

    • Selbstchecks und Leitfäden nutzen
    transferstelle-cybersicherheit.de ↗
  • für Mitglieder meist kostenfrei

    IHK und Handwerkskammern in Niedersachsen

    Für: Mitgliedsbetriebe

    Beratung zu Digitalisierung, Technik und Förderung, oft auch Veranstaltungen zu IT-Sicherheit und E-Rechnung. Im Handwerk gibt es eigene Beauftragte für Innovation und Technologie.

    • Ansprechperson der eigenen Kammer kontaktieren
    IHK Niedersachsen ↗

Im Notfall

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover. Berät Unternehmen kostenfrei zur Vorbeugung und ist erste Anlaufstelle bei Angriffen, Erpressung oder Datendiebstahl.

Telefon 0511 26262-3804 · zac-niedersachsen.de ↗

Erste Schritte bei einem Angriff

  1. Betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten.
  2. Keine Lösegeldforderung beantworten.
  3. ZAC und IT-Dienstleister informieren.
  4. Bei Personendaten: Meldung an die Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden.

Was davon betrifft Ihren Betrieb?

Der IT-Check sortiert die Pflichten nach Ihrer Branche, Größe und Ihrem Verkauf.

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